§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Künstlern, Moderatoren (im weiteren Text Darsteller genannt), Blackpearl (nachfolgend Agentur genannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2 Buchungsgrundlagen
1. Die Agentur wird vom Darsteller bevollmächtigt, Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Darstellers abzugeben. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Für ihre Vermittlungstätigkeit bekommt die Agentur eine Provision. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt diese 20% des vereinbarten Darstellerhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwert-steuer.
3. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausge-schlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Darsteller mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungs-recht geltend zu machen.
4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange sich der Darsteller von der Agentur vertreten lässt. Direktbuchungen von Dar-stellern unter Umgehung der Agentur sind unzulässig.
§ 3 Buchungsmodalitäten
1. Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn sie nicht spätestens 3 Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt die deutsche Zeitrech-nung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, so wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Bei Verfall einer Option rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
2. Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Parteien bindend. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten schriftlich zu bestätigen.
3. Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Darstellers möglich und vorab ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Soweit nicht anders vereinbart, han-delt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 2 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Darsteller-honorars.
§ 4 Annullierung
1. Eine Festbuchung kann generell nur aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Annulliert ein Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so haftet der Auftraggeber für die Vermittlungsprovision, das vereinbarte Darstellerhonorar sowie für die Spesen.
2. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
3. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Ar-
beits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
4. Erfolgt die Annullierung vor 12.00 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt die deutsche Zeitrechnung.
5. Die Annullierung von Tages- und Stundenbuchungen ist 24 Stunden vor Arbeits- beginn der Agentur mitzuteilen.
6. Sofern die o.g. Vorlaufzeiten für die Annullierung nicht eingehalten werden, wird eine Ausfallgage in Höhe von 100% des vereinbarten Darstellerhonorars fällig, zuzüglich eventuell anfallender Stornierungskosten für Anreise und Hotel.
7. Erfolgt die Annullierung durch den Darsteller, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen einen adäquaten Ersatz für den Kunden zu finden.
§ 5 Arbeitszeit
1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtags-
Buchung 4 Stunden. Die Arbeitszeit einer Tagesbuchung dauert von 09.00 Uhr –
18.00 Uhr inkl. 1 Stunde Mittagspause, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Darstellers am vereinbarten Ar-
beitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und
Frisur zählen mit zur Arbeitszeit.
3. Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene
Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30min wird aus Ku-
lanz nicht berechnet.
4. Die gemeinsame An- und Abreise von Darsteller und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag zählt zur Arbeitszeit.
5. Bei der Buchung von Kindern, die unter § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) fallen, sind die entsprechenden Vorschriften einzuhalten.
§ 6 Modelhonorar
Das Modelhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. Mehrwertsteuer.
1. Modetarif
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.
2. Sonderhonorar
Miederwaren, Tagwäsche, Akt und Teilakt, Bademoden, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Halbtags- und Stundenbuchungen
Das Modelhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
1. Reisetageersatz
Die An- und Abreise des Darstellers zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der allgemein üblichen Arbeitszeit erfolgt.
Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar
bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar
bei 5 und mehr Arbeitstagen: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über 1 ganzen Arbeitstag
2. Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Darstellern werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Darstellers die entstehenden Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Beläge. Ist der Darsteller für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten an den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§ 8 Zahlungskonditionen
Das Darstellerhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufkurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.
§ 9 Reklamation, Haftung, Schadenersatz
1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen. Das Model ist dann sofort ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden,
entfällt jegliche Zahlungspflicht für den gebuchten Darsteller einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Darsteller jedoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche berechtigte Reklamation.
2 Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat der Darsteller entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Darsteller seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Wurde der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70% des vereinbarten Gesamthonorars.
4 Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Darstellers sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Das für den Auftrag erforderliche Outfit, wie Garderobe, Frisur und Make-up fällt nicht in die Verantwortlichkeit des Darstellers. Hierfür ist der Auftraggeber verantwortlich und gibt keine Begründung oder Anspruch auf eine Reklamation oder einen Rücktritt seitens des Auftraggebers.
§ 10 Nutzungsrechte
1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb Deutschlands für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2 Jede weitergehende Nutzung insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, TV, Videos sowie jede Nutzung des Darstellernamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
3 Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
4 Der Darsteller erklärt ausdrücklich, dass er die alleinigen Rechte an den überlassenen Fotos bzw. Präsentationsmaterial besitzt und diese den Darsteller selbst in Person zeigen. Von Ansprüchen Dritter, die aus einer Veröffentlichung oder Weitergabe der überlassenen Fotos bzw. persönlichen Daten entstehen können, befreit der Darsteller die Agentur ausdrücklich.
§ 11 Schlussbestimmungen
1 Nutzungsrechte - Agentur
Blackpearl darf die vom Darsteller zur Verfügung gestellten sowie die im Rahmen von Vermittlungen entstandenen Aufnahmen unentgeltlich zum Zwecke der Eigenwerbung des Darstellers und der Agentur verwenden (insbesondere für Sedcards und Homepage des Darstellers).
2 Versicherungen und Steuern
Der Darsteller verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Darsteller betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anderslautende Bestimmung besteht, arbeitet der Darsteller als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst. Die Agentur ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Darstellers.
3 Partneragenturen
Blackpearl darf den Darsteller an Partneragenturen im In- und Ausland weiter vermitteln. Hierbei agiert die Agentur als Mutteragentur des Darstellers
4. Haftung
Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der vermittelten Personen übernimmt die Agentur nicht. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Aus der Vermittlungstätigkeit der Agentur ergibt sich keine Verpflichtung zur Erfüllung der notwendigen gesetzlichen Vorschriften, besonders im Bezug auf Arbeits- und Aufenthaltsgesetze die das Modell betreffen. Die Einhaltungspflicht aller gesetzlichen Vorschriften obliegt dem Auftraggeber. Ebenso wenig haftet die Agentur, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgend eine Weise gehindert wird. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der Agentur selbst betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Agentur selbst übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen und Unfällen von Darstellern, Kunden und Dritten, wie auch bei Beschädigung oder Verlust des Eigentums dieser Personen.
5. Minderjährigkeit
Bei minderjährigen Darstellern ist für die Aufnahme in der Kartei der Agentur die Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
6. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen (Blackpearl, Darsteller und Kunde), findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz von Blackpearl.
7. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit Blackpearl vorzunehmen und es zu unterlassen, den Darsteller während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
8 Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
9 Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts undKunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz von Blackpearl